Besondere Ausgaben von den Steuern absetzen und sparen

Die Ausübung eines Berufs sorgt einerseits für ein geregeltes Einkommen, ist andererseits aber auch meist mit Kosten verbunden. Wer nicht gerade in unmittelbarer Nähe seiner Arbeitsstelle wohnt, benötigt entweder ein Auto oder eine Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr. Außerdem müssen viele Arbeitnehmer ihre Berufsbekleidung selbst bezahlen oder nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. Da der Staat ein Interesse daran hat, dass sich seine Bürger um ihre berufliche Karriere bemühen, unterstützt er sie dabei, indem er es ermöglicht, derartige Kosten von der Einkommensteuer abzusetzen. Dies bedeutet, dass diese Ausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, wodurch die Steuerlast sinkt.
Daher kann es für viele Arbeitnehmer lohnenswert sein, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind. Dies gilt insbesondere, wenn die Werbungskosten, also die Ausgaben die in Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen, die sogenannte Arbeitnehmerpauschale übersteigen. Darunter versteht man einen gesetzlich festgelegten Betrag, der bei jedem Arbeitnehmer berücksichtigt wird, selbst wenn seine tatsächlichen Ausgaben deutlich darunter liegen. Dieser Betrag ist schnell überschritten, wenn man beispielsweise einen weiten Anfahrtsweg zur Arbeitsstelle zu bewältigen hat. Da hierbei eine Pauschale pro Kilometer veranschlagt wird, spielt es auch keine Rolle, auf welche Weise man diese Strecke zurücklegt. Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, kann also ebenso Wegekosten abrechnen wie jemand, der dafür den eigenen Wagen, eine Fahrgemeinschaft oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt.
Auch Fortbildungsausgaben lassen sich in verhältnismäßig großem Umfang von den Steuern absetzen. Das Finanzamt erkennt hierbei nicht nur Seminargebühren an, sondern auch die Kosten für eventuell notwendige Übernachtungen sowie die An- und Abreise. Erfolgt Letztere mit dem eigenen Wagen, wird die Kilometerpauschale angerechnet, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gilt der tatsächliche Ticketpreis, und zwar unabhängig von der gewählten Klasse. Es gibt also keinerlei Verpflichtung, eine günstige Fahrkarte zu buchen, das Finanzamt erkennt stets die vollen Fahrtkosten an. Bedingung dafür ist allerdings ein Nachweis darüber, dass das Ticket tatsächlich für die Fahrt zu einer Fortbildungsveranstaltung genutzt wurde. Dieser lässt sich ganz einfach über eine schriftliche Teilnahmebestätigung erbringen, die zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wird.
Auch Selbstständige haben die Möglichkeit, ihre beruflichen Weiterbildungen steuerlich geltend zu machen. Stehen diese in direktem Zusammenhang mit der derzeitigen Tätigkeit, können sie als Betriebskosten abgesetzt werden, Ausbildungen und Studiengänge in einem anderen Berufsfeld kann man als Sonderausgaben angeben. Außerdem sind zahlreiche Unternehmensausgaben abzugsfähig, wobei größere Anschaffungen allerdings über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden müssen. Für größere Betriebe ist es in der Regel sinnvoll, einen Steuerberater zu engagieren. Auch kleinere Unternehmen können davon unter Umständen profitieren, zwingend erforderlich ist es aber nicht, sofern man selbst in der Lage ist, seine Steuererklärung zu erstellen und sich ausreichend mit dem aktuellen Steuerrecht beschäftigt.
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On 13 Juli 2011, posted in: Allgemein by admin | Hinterlasse einen Kommentar | Tagged Finanzen, Geld, Sonderausgaben, Steuererklärungen, Steuern, Werbungskosten