Wann muss ich eine Steuererklärung machen und abgeben?

In einigen Fällen sind auch Arbeitnehmer verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn das Finanzamt einen Freibetrag eingeräumt hat. Diesen kann sich ein Arbeitnehmer holen, wenn seine Werbungskosten einen bestimmten Betrag überschreiten. Das kann schon dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer einen relativ weiten Weg zur Arbeit hat. Dann kann das Finanzamt einen Betrag festlegen, für den zunächst keine Einkommenssteuer berechnet wird. Das heißt, das zu versteuernde Einkommen wird für die Berechnung pro Monat um diesen Betrag gemindert, und nur für den verbleibenden Betrag werden die Lohnsteuern berechnet. Dies hat übrigens keinen Einfluss auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, sondern wirkt sich tatsächlich nur bei den Steuern aus. Um dann nachzuweisen, dass die Kosten dem Arbeitnehmer tatsächlich entstanden sind, muss dann zwingend eine Einkommenssteuererklärung gemacht werden.
Ebenfalls muss eine Steuererklärung gemacht werden, wenn ein Arbeitnehmer bei zwei Arbeitgebern sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Ist der zweite Job nur eine geringfügige Beschäftigung, also ein sogenannter Minijob, entfällt die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung wieder. Sind bei einem Ehepaar beide Partner berufstätig und gehen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit und hat einer der beiden Partner die Steuerklasse fünf oder sechs, besteht ebenfalls eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Aber auch Nichtarbeitnehmer wie zum Beispiel Bezieher von Renten müssen eine Steuererklärung machen, wenn ihr Einkommen nach Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben den Grundfreibetrag übersteigt. Und die grundsätzliche Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen besteht auch dann, wenn steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld 1 oder Elterngeld bezogen wurde.
Als Frist für die Abgabe der Steuererklärung gilt der 31. März des Folgejahres, allerdings nur, wenn man die Steuererklärung selbst anfertigt. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit. Und das Finanzamt akzeptiert auch noch Steuererklärungen bis zu einem Zeitraum von vier Jahren nach Ende des Steuerjahres.
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On 23 August 2011, posted in: Allgemein by admin | Hinterlasse einen Kommentar | Tagged Einkommenssteuer, Finanzamt, Fristen, Lohnsteuer, Verpflichtungen